Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Vorsorgeauftrag
Im Vorsorgeauftrag benennen Sie eine oder mehrere Personen, die später einmal für Sie entscheiden sollen, wenn Sie selber dazu nicht mehr in der Lage sind.
Ein Vorsorgeauftrag muss von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein.
Patientenverfügung
Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen und damit festlegen, welche medizinischen Massnahmen sie im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt.